Familienpolitik ist auch Frauensache: Ueli Giezendanner am Anlass der Aargauer SVP Frauen.
Es ist nicht Aufgabe des Staates, eine bestimmte Lebensform, welche die Eltern gewählt haben, zu bevorzugen oder gar ein bestimmtes Familienmodell zu fördern. Auch elterliche Erziehungsarbeit und Betreuung zu Hause verdienen die Wertschätzung des Staates. Familieninterne Betreuung – welche ohne Entschädigung erbracht wird – ist mindestens ebenso wertvoll wie die Betreuung durch Fachpersonen ausserhalb des Haushalts. Darum muss das Prinzip lauten: Pro Kind kann ein Betreuungsabzug gemacht werden.
Die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern ist wichtig. Ziel dieser Entlastung muss die Stärkung der Familien sein. Der Staat muss den Mehraufwand, welchen Eltern mit Kindern auf sich nehmen, anerkennen und fördern. Schliesslich baut jeder Staat auf die Familie als Fundament: Immer wieder wird die Familie als „kleinste Zelle des Staates“ genannt. Es ist selbstverständlich, dass alle Familien mit Kindern von dieser Entlastung profitieren können. Entsprechend muss das Steuergesetz auf die Kinder (bzw. Zahl der Kinder) ausgerichtet sein – und nicht etwa auf die Lebensform, welche die jeweilige Familie gewählt hat.
Die aktuelle Vorlage zur Familienbesteuerung geht leider in eine falsche Richtung. Es werden primär Familien entlastet, die es gar nicht nötig hätten. Der Ständerat hat entschieden, dass Eltern, welche ihre Kinder fremdbetreuen lassen, einen Abzug geltend machen können. Diejenigen Eltern, welche ihre Kinder selber betreuen, sollen leer ausgehen. Das ist grundsätzlich falsch! Beim vorliegenden Gesetzesentwurf besteht ausserdem die Gefahr, dass die Krippenpreise in die Höhe schnellen, da man diese Auslagen von den Steuern abziehen kann. Hier drängen sich Korrekturen auf. Der Nationalrat hat es nun in der Hand, diese Vorlage entsprechend zu bereinigen. Nachdem nun endlich Massnahmen zur Entlastung verheirateter Paare gegenüber den bislang bevorzugten Konkubinats Paaren umgesetzt werden, müssen wir verhindern, dass mit der steuerlichen Entlastung der Familien nicht neue Ungerechtigkeiten geschaffen werden.
Heute sind die Familienformen und die Betreuungsmodelle unterschiedlich. Die Eltern entscheiden, ob sie ihre Kinder fremdbetreuen lassen oder ob eine familieninterne Betreuung möglich ist. Und diese Freiheit ist zentral. Sollte die Vorlage des Bundesrates zur Revision der Familienbesteuerung angenommen und dadurch die familiäre Betreuung diskriminiert werden, lanciert die SVP eine Volksinitiative, um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen.
Die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern ist wichtig. Ziel dieser Entlastung muss die Stärkung der Familien sein. Der Staat muss den Mehraufwand, welchen Eltern mit Kindern auf sich nehmen, anerkennen und fördern. Schliesslich baut jeder Staat auf die Familie als Fundament: Immer wieder wird die Familie als „kleinste Zelle des Staates“ genannt. Es ist selbstverständlich, dass alle Familien mit Kindern von dieser Entlastung profitieren können. Entsprechend muss das Steuergesetz auf die Kinder (bzw. Zahl der Kinder) ausgerichtet sein – und nicht etwa auf die Lebensform, welche die jeweilige Familie gewählt hat.
Die aktuelle Vorlage zur Familienbesteuerung geht leider in eine falsche Richtung. Es werden primär Familien entlastet, die es gar nicht nötig hätten. Der Ständerat hat entschieden, dass Eltern, welche ihre Kinder fremdbetreuen lassen, einen Abzug geltend machen können. Diejenigen Eltern, welche ihre Kinder selber betreuen, sollen leer ausgehen. Das ist grundsätzlich falsch! Beim vorliegenden Gesetzesentwurf besteht ausserdem die Gefahr, dass die Krippenpreise in die Höhe schnellen, da man diese Auslagen von den Steuern abziehen kann. Hier drängen sich Korrekturen auf. Der Nationalrat hat es nun in der Hand, diese Vorlage entsprechend zu bereinigen. Nachdem nun endlich Massnahmen zur Entlastung verheirateter Paare gegenüber den bislang bevorzugten Konkubinats Paaren umgesetzt werden, müssen wir verhindern, dass mit der steuerlichen Entlastung der Familien nicht neue Ungerechtigkeiten geschaffen werden.
Heute sind die Familienformen und die Betreuungsmodelle unterschiedlich. Die Eltern entscheiden, ob sie ihre Kinder fremdbetreuen lassen oder ob eine familieninterne Betreuung möglich ist. Und diese Freiheit ist zentral. Sollte die Vorlage des Bundesrates zur Revision der Familienbesteuerung angenommen und dadurch die familiäre Betreuung diskriminiert werden, lanciert die SVP eine Volksinitiative, um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen.
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